

Der Energieausweis unterscheidet nach Effizienzklassen bzw. beziffert den Primärenergieaufwand. Der Energieverbrauchskennwert sagt aus, wie hoch der jährliche Energiebedarf des Gebäudes in kWh je m² ist. In Abhängigkeit von der Anlagentechnik wie Beheizung, Warmwasserbereitung und Belüftung sowie des verwendeten Energieträgers (Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle etc.) ergibt sich daraus der Primärenergiebedarf, der schließlich die Schadstoffklasse des Gebäudes wiedergibt. Durch diesen Kennwert kann der Käufer/Mieter im Vorfeld erfahren, ob das Gebäude dem neusten Energiestandard entspricht. Was wiederum erkennen lässt, welche Energiekosten auf den Mieter/Käufer zukommen werden.
Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht aber für eingeschränkte Gebäudekategorien auch den Verbrauchsausweis. Während beim bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch von mindestens 3 zurückliegenden Jahren wieder. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers, den Primärenergiebedarf. Deshalb wird von allen fachlichen Organisationen der bedarfsorientierte Energieausweis empfohlen.
Ein vollständiger und gültiger Energieausweis muss Modernisierungsvorschläge enthalten. Die Modernisierungs-Tipps zeigen dem Eigentümer sinnvolle und wirtschaftliche Möglichkeiten die Betriebskosten zu senken, die Umweltfreundlichkeit zu verbessern und den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.